Kosten

Rechtsanwaltsvergütung:

Sie können dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) u.a. die Anwaltskosten, die oft vom Streitwert der Sache abhängig sind und in den Instanzen und je nach Gericht unterschiedlich hoch sein können, entnehmen. Wir werden Ihnen auf Wunsch die zu erwartenden RA-Vergütungen und Gerichtskosten für die einzelnen Verfahrensstadien auflisten und schriftlich zusammenfassen.

Sie können bei uns eine Erstberatung erhalten, für die wir regelmäßig 30-50 Euro netto in Rechnung stellen. Wir sind aber auch berechtigt, mit Ihnen höhere Vergütungen für eine Erstberatung zu vereinbaren. Das hängt von der Schwierigkeit und vom Umfang des Falles ab und meist auch vom Streitwert.

Außerdem ist die Vereinbarung von Stunden- und Erfolgshonoraren zulässig.

Wir bemühen uns im Falle einer Rechtsschutzversicherung regelmäßig um eine Deckungszusage Ihrer Versicherung.

Sollten Sie die anwaltliche Vergütung aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht aus eigenen Mitteln aufbringen können, beraten wir Sie auch gern gegen Vorlage eines Beratungshilfescheines des für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgerichtes. Falls Sie einen Prozess anstreben, würden wir Ihnen bei der Beantragung der Prozesskostenhilfe behilflich sein. Allerdings muss Ihre Rechtsverteidigung Aussicht auf Erfolg haben.

Näheres lesen Sie bitte nach u.a. unter www.bundesrecht.juris.de/rvg/ und www.brak.de/seiten/pdf/RVG/Gebuehrentabelle.pdf